Wieso Abnahme der Serienfelgen? Meines Wissens muss hierfür keine Abnahme erfolgen. - Ist ja Serie.
In Verbindung mit den Spurverbreiterungen jedoch ging die Abnahme/Eintragung der Spurverbreiterungen nur als Sonderabnahme. Hier wurden aber nicht die Felgen, sondern bloß die Spurverbreiterungen eingetragen/abgenommen. Sonderabnahme dafür auch nur, weil es für das Modell noch keine Gutachten gibt und hierzu die Gutachten des Vorgängermodells herangezogen wurden. Ob das nun 60 oder 70 € macht ist mir egal. - Hauptsache, alles eingetragen.
Welcher Paragraph das letztlich war, weiß ich nicht.
OK. Also was ich eigendlich wissen möchte ist, wurde das Auto verwunden? Ich habe hinten 25er Platten drauf, und das ist das max. was geht(ohne Karosseriearbeiten). Wieviel war bei dir noch Platz am Radkasten. Ich spiele auch mit dem Gedanken tiefer zu legen, aber wieviel ist die Frage. P.S. §21 ist ein Vollgutachten und geht in den alten Bundesländern nur beim TÜV und in den neuen nur bei der DEKRA da es damals noch kein Gutachten von Eibach gab und keine Originalfelgen sind. §19 ist nur ein Teilegutachten und geht überall.
Ich weiß jetzt nicht was der Begriff "verwunden" bedeutet. 25er Platten wären bestimmt auch noch möglich gewesen, ich hab mich aber an einem Teil an der Stoßstange (innen) gestört und nur 20 pro Seite hinten verbaut. - Das aber mehr aus Angst, damit auf dem Reifen aufzusetzen oder damit anzuschlagen. Für meine Zwecke ist´s ausreichend. Ob ich später doch noch auf 25er gehe, weiß ich jetzt noch nicht. Bis jetzt schleift zumindest nix und er liegt gut auf der Straße. - Ein bissl härter könnte es aber doch schon sein. Andere/härter Stoßdämpfer gibts aber leider nicht. Also hier heißt´s auch: ... erst mal abwarten.
Bei den Gutachten ist das so eine Sache. Für dieses Modell gab es weder Gutachten für die Tieferlegung noch für die Spurplatten. Daher ging beides nur als Sonderabnahmen und mit Gutachten des Vorgängermodells. Die Gutachten musste ich nicht mal vorlegen. Die hat der TÜV-Prüfer sich selbst aus dem Netz gezogen und mich dann darauf hingewiesen, dass es nur als Sonderabnahme abgenommen werden kann. Preislicher Unterschied war nur minimal und dadurch für mich nebensächlich.
Mein 2,0 Bi-Turbo hat nun mal eine höhere Achslast auf der Vorderachse als das gleiche Modell mit nur 180 PS. Daher hab ich hier - in Punkto Zubehör - auch oft das Nachsehen.
Tieferlegung und Spurplatten hinten hab ich in einer Abnahme erledigen lassen. Die Spurplatten vorne waren erst nicht möglich, da hierfür volle 6 Umdrehungen bei den Schrauben erforderlich sind. Es war erst nicht möglich, weil es hieß, dass das nicht passt. Anderer Meister (mit mehr Erfahrung) - und es ging dann doch. Volle 6 Umdrehungen wurden erreicht. Damit saßen die Schrauben dann aber auch fest. - Der TÜV gab seinen Segen dazu und nun fährt sich der "Dicke" wirklich super.
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