Falsche Austattung geliefert!!!

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  • Hallo zusammen,
    ich habe am Freitag meinen Mondeo abgeholt. Das Auto ist super und macht richtig Spaß.

    So nun folgendes Problem:

    -Es wurde von mir die Premium Sitze mit Massagefunktion und Belüftung bestellt. Das steht auch alles auf dem Vertrag und der Bestellbestätigung.

    -Der Wagen kam aber ohne diese Ausstattung an also keine Massagefunktion und Belüftung. Leider hab ich es erst am Sonntag (heute) gemerkt.

    Was soll ich jetzt tuen?? Wem ist sowas schon mal passiert???

    Vielen dank im voraus und viele Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Ohne es rechtlich zu werten (es spiegelt nur meine Meinung hier wieder) aber ein Fahrzeug was man sich kauft unterzieht man einer Ordentlichen Prüfung bei Übernahme des Fahrzeuges. Weil dadurch erst mit Unterschrift im Übergabeprotokoll die Gewährleistung beginnt. Davor ist der Händler noch voll Haftbar zu machen.

    Vorher hättest du gegenüber dem Händler weitaus mehr Rechte und Möglichkeiten gehabt. Er wäre dann z.b. im Lieferverzug etc. (das kann aber nur ein Anwalt besser beurteilen)

    Nach der Übernahme, kommt es halt drauf an was im Übergabeprotokoll steht und ob deine gewünschte Ausstattung bis zu letzt nachverfolgbar wäre. So hast du nur noch ein recht auf Nachbesserung gegenüber den Händler.

    Am besten aber sofern du eine Verkehrsrechtschutz hast, gehe damit zu einem Versierten Anwalt für Verkehrs- und Vertragsrecht und schau das er für dich das beste rausholt.

  • Außer ein bisschen Rennerei ist das gar kein Problem...
    Das Fahrzeug hat von Dir georderte Eigenschaften nicht.
    Am besten Du rufst am Montag Deinen [definition=1,0]FFH[/definition] an oder fährst vorbei und klärst das.
    Entweder Nachbesserung oder wenn das eine Option ist, Preisminderung.
    Als Privatperson brauchst Du Dir eh keine Sorgen machen, hier bist Du sowieso weitreichender Geschützt, und der Gesetzgeber erwartet gar nicht das Du alles richtig machen kannst bei der Übergabe.
    Als Geschäftsfahrzeug gibt es zwar eine umfassendere Sorgfaltspflicht bei der Annahme von Ware, diese bezieht sich aber auf Schäden an der Ware.
    Der Satz "gekauft wie besehen" gibt es maximal bei Privatverkäufen und auch da nur wenn beide Vertragsparteien dem zustimmen.
    IMHO ist es nicht notwendig sofort einen Anwalt einzuschalten, ich gehe davon aus, dass das ohne großes Palaver nachgebessert wird.
    Achte bitte darauf, dass Dir, wenn die Nachbesserung längere Zeit in Anspruch nimmt, ein kostenloses Ersatzauto gestellt wird, das ist Dein gutes Recht.
    Wenn Du Preisminderung wegen entgangener Fahrfreude oder sowas ähnliches rausholen möchtest, gebe ich Mitoma recht, dann solltest Du direkt einen Anwalt einschalten, Rechtschutz vorausgesetzt.

  • Hallo hier Doc,
    ich sehe das genauso wie Heiner. Wenn hier jemand in der Autobrache arbeitzet sieht er die Sache möglicherweise ander. Aber ich würde sagen, Autohaus besuchen, reklamieren. Wenn du nun auch den Preis für das bestellte Auto bezahlt hast, dann muss auch alles drin sein. Andersherum natürlich nicht. Aber so hast du dich auch nicht geäussert.

    Da sollten die Sitze mit den Funktionen nachgerüstet werden. An sonsten solltest du eine Rückerstattung erhalten.

    Doc

    Man erntet was man säht.

    Pinarello 65.1

    Pinarello F Disk

    Codierung mit Forscan und UCDS, sowie Zuordnung Reifendruckanzeige 42651 Solingen

  • Wenn das Vertragswerk eindeutig die Massagesitze enthält, das Auto aber nicht, dann ist dein [definition=1,0]FFH[/definition] nun "am Zug".
    Es gibt dann ja 4 Möglichkeiten:
    1. die Sitze werden nachgerüstet, incl. aller erforderlichen Bedienelemente, Knöpfe, etc.
    2. Du kriegst ein "komplettes Auto" (so wie bestellt)
    3. Du kriegst ein Teil deines Geldes wieder.
    4. Du trittst von Kauf zurück.

    Viele Grüße Markus

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