Hallo Gemeinde,
heute dachte ich, mich trifft der Schlag... Als ich zu meinem Weißen kam und mir die Scheinwerfer anschaute, musste ich feststellen, dass diese von innen angeschwitzt sind. Bevor ich jedoch gleich zum [definition=1,0]FFH[/definition] geeilt bin, nahm ich einen Tipp aus unserer FB-Gruppe an und nahm mir das Handbuch ran. Auf Seite 67, siehe da, steht es wirklich:
"Kondensation in Scheinwerfern und Leuchten
Die Lampen der Außenbeleuchtung weisen Belüftungsöffnungen auf, um normale Änderungen des Luftdrucks zu kompensieren. Aufgrund dieser Konstruktion kann es zu Kondensation kommen. Tritt feuchte Luft über die Belüftungsöffnungen in die Scheinwerfer der Leuchten ein, kann sich bei niedrigen Temperaturen Kondensation bilden. Eine normale Kondensation kann zum leichten Beschlagen auf der Innenseite des Leuchten- oder Scheinwerferglases führen. Dieser leichte Beschlag löst sich bei normalem Betrieb über die Belüftungsöffnungen auf. Bei trockenem Wetter kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis der Beschlag verschwindet.
Beispiele für zulässige Kondensation sind:
• Ein dünner Beschlag (keine Wasserschlieren, Tropfspuren oder
große Tropfen)
• Ein feiner Beschlag, der nicht mehr als 50% der Streulinse bedeckt.
Beispiele für unzulässige Kondensation sind:
• Wasseransammlung in der Lampe
• Wasserschlieren, Tropfspuren oder große Tropfen auf der Innenseite der Streulinse
Falls Sie unzulässige Kondensation feststellen, sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem Vertragshändler überprüfen lassen."
Wenn ich nun meine Scheinwerfer so anschaue, frage ich mich jedoch, sind die Kondensationen jetzt zulässig oder unzulässig? Was ist der Unterschied zwischen dünner Beschlag und Tropfspuren?
Ist bei einem von euch dieses Phänomen schon einmal aufgetreten???
Hier mal die Bilder, wie es bei mir aussieht:
XL Gruß