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  1. Alles rund um den Mondeo Mk5
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Welche Felgen darf ich montieren?

  • ronzo
  • 25. Oktober 2016 um 22:21
  • Erledigt

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1. offizieller Beitrag
  • ronzo
    Mk5 Probefahrer
    • 25. Oktober 2016 um 22:21
    • #1

    Mal gleich vorweg. Ich befinde mich in Österreich.

    Mein Mondeo (Benziner, 118KW) kam standardmäßig mit Ford 16" Alufelgen. In welchem Dokument finde ich nun die Information welche Felgen-/Reifen-Dimensionen ich montieren darf? Ist diese Information dann für alle Typen gleich oder unterscheidet sie sich auf Grund der Motorisierung (oder etwa der Tatsache, dass ich serienmäßig 16" drauf hatte)?

    Laut Konfigurator eines Reifen-Online-Versenders würden diese hier auf den Mondeo passen:
    Felge DOTZ WHEELS Kendo schwarz Front poliert 7.0 x 17 (LK 5/108, ET 48) mit Goodyear UltraGrip-Performance-GEN-1 M+S Kennung, mit Felgenschutz (MFS) 225/50 R17 94H
    (es gibt dort auch ein Gutachten als PDF vom TÜV Österreich dazu: Gutachten )

    Nun meine Fragen:
    1) Passt der diese Felgen-/Reifenkombination tatsächlich auf mein Fahrzeug?
    2) Darf ich sie montieren?
    3) Muss ich sie eintragen lassen? (und - wenn ja - reicht es, wenn ich mit dem Fahrzeug und dem Gutachten vorspreche)

    Besten Dank im Voraus für eure Hilfe!

    LG
    Ronzo

    Einmal editiert, zuletzt von ronzo (25. Oktober 2016 um 22:27)

  • stoss30
    Mk5 Vignalefahrer
    • 26. Oktober 2016 um 00:25
    • #2

    Zuerst mal ein Hallo nach Österreich,
    deine Fragen beantwortet Dir die Felgen-ABE / Gutachten. Da steht drin, welche Reifengröße, ob Eintragungen / Vorstelligkeit beim TÜV, evtl. anfallende Umbauarbeiten, etc.
    Wie man eine ABE liest findest Du hier

    Viele Grüße Markus

    779774_6.png

    Einmal editiert, zuletzt von stoss30 (26. Oktober 2016 um 00:30)

  • ronzo
    Mk5 Probefahrer
    • 26. Oktober 2016 um 11:47
    • #3

    Sprich, wenn die Felgen-/Reifenkombination in dem hier verlinkten TÜV-Gutachten der Felge steht (und das tut sie), darf ich sie auch montieren? Oder ist dieses CoC oder ein anderes Dokument relevant? (Kann es sein, dass ich nur 16"-Felgen montieren darf, da der Mondeo so kam?)

    Muss ich sie eintragen lassen oder reicht es, dieses TÜV-Gutachten mitzuführen? (Ich habe hierzu auf die Schnelle folgende Information gefunden: Info Oberösterreich Info Niederösterreich)

    Ein Händler hat behauptet, ich dürfe nur 16"-Felgen als Winterreifen verwenden, da ich jetzt 16"-Sommerreifen drauf habe. Das kann ich kaum glauben oder ist da irgendwas dran?

  • LordHelmchen
    Mk5 Vignalefahrer
    • 26. Oktober 2016 um 12:02
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Aus deutscher Sicht verhält sich das folgendermaßen:

    Grundsätzlich ist das CoC entscheidend für die Rad-/Reifengröße(n).
    Alles, was davon abweicht kann bzw. muss durch einen Gutachter geprüft, abgenommen und anschließend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

    ABE --> Kann in die Papiere eingetragen werden, wenn nicht, dann nur ABE im Fahrzeug mitführen
    Teilegutachten (TGA) --> Muss geprüft, abgenommen und "nächstmöglich" in die Papiere eingetragen werden. (§19.3 StVZO)

    Beides mit der Voraussetzung, dass in der ABE bzw. dem TGA das Fahrzeug mit der entsprechenden Rad-/Reifengröße aufgeführt ist.
    Wenn es nicht drinsteht muss eine Einzelabnahme (§21 StVZO) mit entsprechenden zusätzlichen Dokumenten und/oder Gutachten erfolgen.


    Vielleicht hilft dir das ja weiter, es auf die Österreichischen Vorschriften zu übertragen.
    Wenn du dir nicht 100%ig sicher bist, ob eine Abnahme erfolgen muss, dann druck das Gutachten aus, und fahr damit zum Prüfer. Der wird dir dann sagen, was zu tun ist.

    Rein technisch passen die Felgen und Reifen jedenfalls auf den Mondeo, und es ist auch Quatsch, dass du nur 16" auf dem Mondeo fahren darfst. 16" ist die Mindestgröße - mehr nicht.

    • Nächster offizieller Beitrag
  • mr.t
    Mk5 Probefahrer
    • 26. Oktober 2016 um 20:18
    • #5

    wie bereits erwähnt zählt das, was in den coc-Papieren steht. Hatte ja auch das Problem die richtigen Winterreifen zu finden. Meiner wurde mit 18" ausgeliefert und ich kann die 16" als M&S montieren, aber darf keine 17"! Weil bei mir die 2. Seite der coc-Papiere fehlte, habe ich einfach bei der Ford-Hotline angerufen und anhand deiner [definition=112,0]VIN[/definition] können die dir dort auch sagen was du draufmachen darfst. In den Reifenportalen werden dir anhand deiner Schlüsselnummern auch nur die Rad/Reifenkombinationen angezeigt, die du verwenden darfst, aber darauf würd ich mich nicht verlassen.

  • Flips
    Mk5 Vignalefahrer
    • 28. Oktober 2016 um 00:52
    • #6
    Zitat von mr.t

    In den Reifenportalen werden dir anhand deiner Schlüsselnummern auch nur die Rad/Reifenkombinationen angezeigt, die du verwenden darfst, aber darauf würd ich mich nicht verlassen.

    Genau, denn da wird Dir z.B. für den Vignale 18" vorgegeben, weil er so mindestens ab Werk bereift ist, obwohl in der CoC 16" M+S drin stehen.

    762289_5.png

    Jetzt Edge Fahrer, vormals Vignale Turnier 2,0 TDCi PowerShift-Automatik
    Vignale Nocciola Metallic, 19" Alu 10 Speichen Design, Business-Paket, Technologie-Paket, Adaptive Cruise Control, Active City Stop, Blind Spot Assi, elektrische Heckklappe, Scheiben getönt, elektr. Lenksäule, Alupedale, aktueller Km Stand seit Mai 2016: 160.000 km

  • LordHelmchen
    Mk5 Vignalefahrer
    • 28. Oktober 2016 um 06:19
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Endgültige Gewissheit bringt eh nur die ABE bzw. das TGA der Felgen...
    Alles Andere ist Rätselraten und Mutmaßen.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Nächster offizieller Beitrag
  • ronzo
    Mk5 Probefahrer
    • 28. Oktober 2016 um 09:46
    • #8

    Das TGA ist doch das hier angehängte Gutachten, oder etwa nicht?

    Habe mit der Landesprüfstelle telefoniert. Sie meinten, dass eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung vonnöten sei, der aber durch das Gutachten vermutlich nichts im Wege stünde.

  • ronzo
    Mk5 Probefahrer
    • 28. Oktober 2016 um 12:05
    • #9

    Ich habe nun im CoC nachgesehen. Da steht für meinen Mondeo unter "Wahlweise Bereifung" nur

    • 215/60 R16 95 Q M+S sowie
    • 235/50 R17 96 W

    drin. In der Zulassungsbescheinigung steht generell nur "215/60 R16". Bedeutet das nun, dass ich die "225/50 R17 94H" nicht montieren darf?

  • Joedi1
    Mk5 Motoreinfahrer
    • 28. Oktober 2016 um 12:19
    • #10

    Nicht ganz einfach, das Thema :smiling_face:

    Die beiden Größen in der CoC beziehen sich auf die Originalbereifung auf den Originalfelgen.
    Auf die Originalfelgen 17' darfst du keine 225/50 17 aufziehen. Ausnahme: Du lässt sie dir eintragen.

    Da du aber Zubehörfelgen draufmachst, darfst du auch die 225/50 R17 draufmachen. Genauso steht es in der ABE/Gutachten für diese Felgen. Da braucht man nichts eintragen lassen, es reicht die ABE/Gutachten mitzuführen.


    Gruss
    Joe

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