Mobilitätsgarantie nicht mehr inbegriffen?

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  • Hallo Zusammen,
    sitze grad im Autohaus, zur Inspektion des Kuga meiner Holden.
    Die Mobilitätsgarantie von Ford sei nur noch gegen gesonderte Rechnungsstellung (2 AWs) zu erteilen und nicht wie zuvor üblich, automatisch durch die ausgeführte Inspektion bei Ford.
    Ist diese Info nur an mir vorbei gegangen, welche angeblich seit 2016 besteht?

    Beste Grüße

    210PS Bi-Turbo Turnier, VIGNALE (EZ: 02/2016) Spritmonitor.de

  • Arbeitszeiten und Aufwände werden in vorgegebenen Kosteneinheiten ausgewiesen. 1 AW kann z.B. 10 Minuten Arbeitszeit zu 20€ bedeuten. AW steht als Kürzel für Arbeitswert.

    210PS Bi-Turbo Turnier, VIGNALE (EZ: 02/2016) Spritmonitor.de

  • Ich denke, dass die erbrachten Aufwände und benötigten Zeiten überhaupt nichts mit der Weiterführung der Mobilitätsgarantie zu tun haben.
    Schreib doch mal ne Mail direkt an Ford oder ruf dort an. Hab ich auch gemacht, als mein [definition=1,0]FFH[/definition] mir sagte, dass wenn ich mein Öl zum Ölwechsel selbst mitbringe, die Mobilitätsgarantie erlöschen würde.
    Dem ist in keinster Weise so.

    Viele Grüße Markus

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  • Die Story mit dem selbstmitgebrachtem Öl haben wir auch durch. Verweis auf die Ford-Bestimmungen, die Dies nicht aussagen, hat dann per Mail genügt. Die Werkstätten wollens halt probieren... :thumbs_down:

    210PS Bi-Turbo Turnier, VIGNALE (EZ: 02/2016) Spritmonitor.de