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  1. Alles rund um den Mondeo Mk5
  2. Reifen & Felgen

Darf ich die Felgen montieren ? Barracuda Karizzma 19 ``

  • hakl4413
  • 8. September 2016 um 22:21
  • Erledigt

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  • hakl4413
    Mk5 Neuwagenfahrer
    • 8. September 2016 um 22:21
    • #1

    Hallo Leute :thumbs_up::smiling_face_with_halo:


    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen kenn mich leider mit den Reifen bzw. Felgen nicht so aus :confused_face:


    Würde gerne die Barracuda Karizzma 19 `` Felgen von einem Freund montieren :kissing_face:


    Hab heute mal eine montiert und finde die würden echt gut passen .


    Darf ich diese überhaupt montieren auf meinem Mondeo bzw. muss ich sie eintragen lassen und welche Reifen muss bzw. kann ich auf diese Felgen aufziehen ?


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen


    Teilegutachten Stand 19.02.2013 finde nur dieses.

  • stoss30
    Mk5 Vignalefahrer
    • 8. September 2016 um 23:13
    • #2

    Hallo,
    um so ein ABE zu lesen, gehst wie folgt vor.
    Du schaust nach der Verkaufsbezeichnung (Ford Mondeo), dann guckst nach dem Modell ( [definition=52,0]BA7[/definition]), dann nach der Leistung (hier 132kW). Dann kommt die Spalte mit den "erlaubten Reifengrössen": 235-35, 245-35 oder 255-30.
    Dahinter stehen dann Kürzel, wie 21P; 22I; etc.
    dann scrollst weiter runter bis die "Auflagen" aufgelistet sind und hinter jedem Kürzel steht die Bedeutung oder auf was Du (oder der TÜV-Mensch) zu achten hat. Auch wird aufgeführt sein, ob und in welchem Maße Du evtl. Veränderungen am Kotflügel vornehmen musst. Du musst die reifenbezogenen Auflagen und die Auflagen ansich (letzte Spalte) erfüllen, dann steht dem "Betrieb" des Fahrzeuges nichts im Wege.
    Solltest Du noch Unterstützung brauchen, meld Dich wieder.

    Viele Grüße Markus

    779774_6.png

  • Mondichris
    Gast
    • 9. September 2016 um 02:47
    • #3

    hakl4413: warum ist der Wagen so hoch. Die Radkästen sind ja extrem frei.
    Die Felge sieht gut aus. Würde wirklich gut passen.

  • 75erTaunus
    Mk5 Businessfahrer
    • 9. September 2016 um 10:22
    • #4

    http://www.reifenrechner.at/index.html?&1r…&2fb=8.5&2et=40

    Ich habe mal die Original Ford Felgen mit der Original Bereifung und deine Felgen mit deiner Bereifung verglichen.

    Ich fürchte, das wird ohne Einzelabnahme nichts werden. :frowning_face:

    Gruß
    75er Taunus

    Nichts ist so beständig wie die Veränderung!

    • 08/2003 - 10/2007 Mondeo MK2 Turnier 1,8
    • 06/2004 - 11/2011 75er Taunus 1,6 (68 PS fordern dröhnend ihren Tribut :thumbs_up:
    • 11/2011 - 03/2015 Focus MK3 1,6 TDCI Titanium
    • 28.04.2015 Mondeo MK5 Turnier magnetic - grau 2,0 TDCI, 132KW Titanium


  • hakl4413
    Mk5 Neuwagenfahrer
    • 9. September 2016 um 20:21
    • #5

    Super leute danke schon mal für die Infos :thumbs_up: werde nächste woche mal zur Landesregierung und wegen Einzelabnahme fragen..ich hoffe da lässt sich was machen :face_with_tongue:

    @Mondchris habe nichts verändert bis jetzt , aber ist das den bei euren nicht auch so ? bisschen tiefer würde ihm dan sicher noch besser stehen :grinning_squinting_face:

  • stoss30
    Mk5 Vignalefahrer
    • 9. September 2016 um 21:34
    • #6

    Ich weiss ehrlichgesagt nicht genau, was sich hinter dem Begriff "Einzelabnahme" verbirgt, aber auf jeden Fall musst Du den Felgenanbau und die ausgeführten Arbeiten am Kotflügel einem TÜV-Menschen zeigen und der gibt dann das OK.
    Nennt man das eigentlich dann Einzelabnahme?

    Viele Grüße Markus

    779774_6.png

  • WingTom
    Mk5 Neuwagenfahrer
    • 26. Oktober 2016 um 22:40
    • #7
    Zitat von stoss30

    Ich weiss ehrlichgesagt nicht genau, was sich hinter dem Begriff "Einzelabnahme" verbirgt, aber auf jeden Fall musst Du den Felgenanbau und die ausgeführten Arbeiten am Kotflügel einem TÜV-Menschen zeigen und der gibt dann das OK.
    Nennt man das eigentlich dann Einzelabnahme?

    Zum Thema Einzelabnahme bleibt anzumerken, dass der TÜV/DEKRA...Sachverständige sich das Gutachten ansieht und die einzelnen Punkte checkt, ob erfüllt. Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass stellenweise Blödsinn in diesen Gutachten steht. Der Prüfer hat dann immer noch die Möglichkeit, die Freigängigkeit das Reifens im Radhaus durch Verschränken zu prüfen (Fahrzeug wird angehoben, links vorn - rechts hinten und danach rechts vorn - links hinten werden jeweils Gummiklötze unter die Reifen gelegt und Fahrzeug abgelassen). Die Federn werden dabei mit den untergelegten Klötzen bis auf das Maximum zusammengedrückt. Er fährt dann mit der Hand in den Radkasten und prüft, ob Berührungen vorliegen. Anschliessend erfolgt noch Kontrolle unter dem Fahrzeug, ob Berührungen mit den Federbeinen oder anderen innen liegenden Teilen im Radkasten vorliegen.

    So hat er es bei mir untersucht.

    Das Untersuchungsergebnis (Freigabe) wird dann im FZ-Schein Teil 2 eingetragen (für die Polizei :-))

    Gruß vom WingTom

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