Darf ich die Felgen mit 20" montieren?

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  • Montieren darfst Du sie.
    Für Dich werden folgende Auflagen relevant sein:
    * vom TÜV angucken lassen
    * dein Fahrzeug darf kein Allrad haben
    * sowohl für Fließheck als auch Turnierkarosserie zugelassen
    * Du wirst hinten und vorne die Kotflügel rausziehen oder dauherhaft Anbauteile zur Radabdeckung² anbauen müssen
    * hinten wirst Du die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante 5mm kürzen und diese wieder dauerhaft neu befestigen müssen
    * vorne musst Radausschnittkante umlegen (bördeln) +/-200mm von Radmitte
    * die Befestigungslasche der Heckschürze ist am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder nach oben biegen. Die Befestigungsschraube soweit wie möglich nach hinten versetzen.
    * hinten auch bördeln (100mm vor der Mitte Rad bis 200mm hinter Mitte Rad

    ² Da können auch schon kleine Plastikstückchen am Radhaus angebaut sein, die dann die "Ford'sche Radhausverbreiterung" sind

    Viele Grüße Markus

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  • Gut danke für die Auskunft, aber dann ist es doch keine ABE (obwohl es so im Formular steht) Für mich ist es dann ein Teile- Gutachten weil bei diesem man auch zum TÜV muss und eine Abnahme der Anbauteile machen muss. Bei einer abe kenn ich dass so das man diese immer mitführt aber nicht zum TÜV muss.

  • Dadurch das du immense Veränderungen am Fahrzeug durchführen musst, ist es in deinem Fall ein Teilegutachten und die arbeiten müssen vom TÜV begutachtet werden. Da die Felgen aber bestimmt auch auf anderen Fahrzeugen gefahren werden kann, ist das dann wiederum eine ABE.

    "...und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln
    kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit
    unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (c) Brabus

  • ... aber dann ist es doch keine ABE (obwohl es so im Formular steht) ...

    und genau das sind die ersten Worte in verlinkten Dokument "Gutachten zur ABE... " auch wenn im Dateinamen ABE steht.
    Die ABE ist das hier ABE

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