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schau dir mal diese an, die hat noch eine Linse vor den Front-LED`s
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schau dir mal diese an, die hat noch eine Linse vor den Front-LED`s
Habe heute mal geschaut was bei der Limousine verbaut ist.
Es sind bei mir T15 W16W Lampen. Keine W5W!!!
Bestellt habe ich -> http://www.ebay.de/itm/261808159523
Mal schauen wie es wird mit dem Einbau.
Brauchen die kein E-Kennzeichen? Sprich: Kann ich da verbauen, was ich will - oder ist das dann eigenes Risiko?
Bei der Umfeldbeleuchtung kann ich mir vorstellen, dass das egal ist, da ich wohl nur die blenden könnte, die ich gerade überfahren habe - Uppy, sorry...
Aber bei den Rückfahrleuchten?
Ich denke das es eher eigenes Risiko ist.
Ob ein E Zeichen drauf ist, mag ich zu bezweifeln.
Wenigstens ist es nur das Leuchtmittel, nicht die Leuchte, was das ganze aber nicht entschuldigt.
Nee, bitte nicht falsch verstehen! Entschuldigung ist aus meiner Sicht nicht nötig - aber ich würde das dann in meinen Firmen-Leasingwagen nicht einbauen. Und wenn nach drei Jahren der TÜV nölen sollte: Das brauche ich nicht.
Hätte ich gerne - Risiko wahrscheinlich auch überschaubar - für mich dann aber doch zuviel Aufwand und möglicher Ärger.
Dennoch Dank für die offene Antwort!!!
Es kommt wohl auch immer auf den TÜV Prüfer selber an, bei meinem vorherigen Fahrzeug waren auch Led Kennzeichenbeleuchtung verbaut mit E-Prüfzeichen aber die waren ihm aber zu hell...die Argumentation man könne andere blenden ist mir bei nach unten gerichteten Licht unklar.
Eine ABE war da nie mit dabei und die Arbeit sich die Beleuchtung anzusehen..wegen dem E-Prüfzeichen hatte der sich auch nicht gemacht.Na ja Plakette habe ich bekommen aber auf das Drumherum hätte ich auch verzichten können.
Die hier von Euch verbauten Rückfahr LED entsprechen meiner Meinung nach der Leuchtkraft der Orginal Lampen, ob man nun warten will bis mal ein Hersteller das hinbekommt die abnehmen zu lassen ist fraglich.. wahrscheinlich auch ne reine Kosteneinsparung.
Last but not Least muss es wohl jeder für sich selber entscheiden aber vor Ärger ist man nicht geschützt wenn man Änderungen am Fahrzeug vornimmt.
In Bezug auf die Entscheidungsgewalt von TÜV muss ich mich noch mal schlau machen da ich in meinem Mondeo nun auch wieder recht helle LED Kennzeichenleuchten verbaucht habe.. für die Umstellung der Rückfahrscheinwerfer und Blinker bin ich noch am Überlegen oder warte vll die erste HU ab.
Die erste HU abwarten? Dann ist die Kosten ja schon wieder weg...
Ich frage mal am WE einen Bekannten, der bei der Dekra gerade seinen Prüfingenieur abgelegt hat! Das die mit E-Prüfzeichen nicht akzeptiert werden, klingt mir dann doch eher als Willkühr...
Heute umgerüstet. Der Blendeffekt ist meines Erachtens sogar geringer als mit den Halogenbirnen.
Achtung! Nachrüstung auf eigene Gefahr, da wohlmöglich nicht zulässig in der StVZO!!!
Ist der bereich hinter dem Wagen jetzt besser ausgeleuchtet? oder sollte es nur einfach 6500kelvin sein?
aber schick sieht es aus