Fahrtenbuch - Auflage durch Bussgeldstelle

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  • Hallo zusammen,

    wurde schon mal jemandem ein Fahrtenbuch als Halter nach Verkehrsverstoß auferlegt?

    Wenn ja:

    Muss dies bei einer Prüfung durch persönliches (Halter) erscheinen vorgelegt werden?
    Wie oft wurde geprüft?
    Wurden Gebühren verlangt?
    Wie lange musste dies geführt werden?

    Während meiner Arbeitsunfähigkeit wurde das Fahrzeug gefahren und mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 44 Km/h außerhalb der Ortschaft geblitzt. Natürlich von hinten und das Fahrzeug wird von mehreren Personen genutzt.

    Danke im Voraus!

  • Ich kenne das mit dem Blitzen von hinten nur aus Österreich. Da muss man einen Fahrer angeben, sonst zahlt der Halter.

    In Deutschland gibt es ja ein Verweigerungsrecht wenn man zb Verwandte 1. Grades belasten würde. Bin mir nicht sicher, aber da könnte man dann gegen den Bescheid klagen.
    Um so wahrscheinlicher ist es wohl, dass man danach ein Fahrtenbuch führen müsste.

    Hast schon mal bei geblitzt.de nachgefragt?

  • Das habe ich ja alles hinter mir, daher wurde ein Fahrtenbuch auferlegt. Dagegen angehen hat wenig Aussicht auf Erfolg.

    Ich wollte daher gern den Ablauf wissen.

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