Ist doch logisch
Wenn Du links parkst musst Du aussteigen - da darf nur geparkt und nicht gehalten werden.
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Ist doch logisch
Wenn Du links parkst musst Du aussteigen - da darf nur geparkt und nicht gehalten werden.
Ich würde mal annehmen, dass sowohl die Straße geradeaus, als auch die Straße links jeweils zu einem Parkplatz führt. Links darf in der Straße selbst jedoch nicht geparkt werden.
So sehe ich das auch. In beide Fahrtrichtung geht's zu Parkplätzen und ab dem Schild beginnt ein Halteverbot.
Ich finde das ehrlich gesagt nicht verwirrend:
Bis zu dem Schild gilt ein absolutes Halteverbot. Die Pfeile haben nichts mit der Straßenseite zu tun (das Schild gilt immer für die Seite, auf der es steht): in diesem Fall (Pfeil zeigt weg von der Straße) heißt es, dass das absolute Halteverbot am Schild endet.
Zu den Parkplätzen wurde ja schon etwas geschrieben.
Kommt noch drauf an, auf welcher Seite das Schild steht. Wobei ein links stehendes Schild eher selten anzutreffen ist.Faustregel: Schild gedanklich so drehen, dass man es von der Straße aus sehen kann. Dann zeigt der Pfeil in die entsprechende Richtung.
Links stehende Schilder sind eigentlich nur in Einbahnstraßen geläufig, da das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten ist. Wenn auf einer Einbahnstraße auf beiden Seiten nicht gehalten werden darf, müssen links und rechts Schilder stehen, da es nur auf der Seite gilt wo es steht.