Spur bei Neuwagen verstellt. Laut Ford Händler angeblich nur bis 1500km reklamierbar

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  • Hallo,
    ich habe mir Ende August diesen Jahres einen neuen Ford Mondeo beim Händler bestellt. Während des Einfahrens ist mir immer wieder aufgefallen, dass ich sehr stark das Lenkrad festhalten muss, um geradeaus zu fahren. Kurzum: Der Wagen lief relativ stark nach links, sobald ich auf gerader Strecke das Lenkrad los ließ.

    Da ich bereits die Antwort meines Ford Händlers wusste bin ich auf eigene Kosten erstmal nur zum Spur vermessen gefahren. Dort wurde bei Kilometerstand 1800 festgestellt, dass die Spur außerhalb des Tolleranzbereiches ist. Bordsteinschaden kann ausgeschlossen werden.

    Mit den Vermessungsprotokoll im Anhang habe ich die Werkstatt angeschrieben und darum gebeten, dass eine Spureinstellung gemacht werden muss bzw. dass ich das auch gerne mache und sie im Rahmen der Gewährleistung die Kosten übernehmen sollen, weil offenbar ab Werk aus die Spur nicht korrekt eingestellt war.

    Als Anwort bekam ich dieses Schreiben vom Serviceleiter zurück:

    Sehr geehrter Herr xxxx,
    bitte teilen Sie uns den jetzigen KM-Stand von Ihrem Fahrzeug mit, sollte dieser unter 1500KM sein, werden wir einen Kulanzantrag beim Hersteller stellen.
    Kostenübernahme bei Spureinstellungen werden nur bis 1500KM übernommen.

    MfG


    Jetzt werde ich erstmal die Spureinstellung auf eigene Kosten übernehmen und die Rechnungen direkt an Ford senden oder habt ihr eine bessere Idee?


    Fabian

  • glaub kaum dass du da Chancen hast...ist bei vielen Dingen so, z.B. bei Spaltmaße korrigieren (Kofferraumdeckel usw.) ist es das Gleiche...
    Aber probieren würde ich es trotzdem, hast ja nix zu verlieren

  • Eher fraglich, weil du wahrscheinlich den km-stand zum Zeitpunkt der Reparatur nicht nachweisen kannst, bzw du es nicht bei Ford machen lassen hast...

    Aber behaupten kannst ja mal, dass er maximal 1500km drauf hatte.

    Ford Mondeo 2.0 TDCi 180 PS AWD Powershift Titanium/ST-Line
    Indicblau, 19", Technology Paket Licht & Sicherheit, Technology Paket Konnektivität, Panorama Paket, ACC, BLIS, RVC, SAPP, SWRA, Seitenscheiben getönt, Heckklappe el. , Sony-Navi, SYNC 3, Aktive Ford LED, Aktive City Stopp... uvm.

    Mondeo MK4 Fl 2.2 TDCi Titanium S 200
    Kuga MK1 vFl 2.0 TDCi AWD Titanium 163
    Focus MK2 vFl 2.0 TDCi Titanium 136
    Focus MK1 vFl 1.6 Futura 101

  • Meinen Mondeo habe ich mit 10tkm auf der Uhr gekauft. Nach dem Kauf ist mir aufgefallen das er minimal nach links zieht. Daraufhin bin ich zum Ford Händler dieser ließ seinen Mechaniker fahren, dieser sagte das er keine verstellte Spur feststellen kann. Daraufhin bin ich beharrlich geblieben und habe gebeten mir die Spur trotzdem einzustellen. Dabei wurde mir gleich gesagt das diese nur bis 1500km kostenlos eingestellt wird. Ich habe Druck beim Verkäufer gemacht und dieser hat freundlicher Weise die Kosten der Spureinstellung übernommen. Nachdem die Spur eingestellt wurde hat mir der [definition=1,0]FFH[/definition] gesagt das die Spur nur minimal außerhalb der Toleranz war. Ich habe es trotzdem gemerkt ;-).

    • Offizieller Beitrag

    Alles was innerhalb von 24 Monaten an Mängel Auftritt muss der Händler im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung beseitigen. In den ersten 6 Monaten gilt die sogenannte Beweislastumkehr und der Händler hat faktisch keine andere Wahl ausser den Mangel zu beseitigen, weil davon ausgegangen wird das der Mangel bereit bei Übergabe vorhanden war. Der BGH hat hierzu sehr interessante Urteile letztes Jahr und Anfang dieses Jahres zu gunsten für uns Verbraucher gefällt. Demnach besteht nahezu in den ersten Monaten Quasi eine Haltbarkeitsgarantie die vom BGH nun festgeschrieben wurde. Die Händler haben es somit noch schwerer,sofern man als Verbraucher hier informiert ist.

    Genau hier sehe ich ein Problem mit der von Ford benannten Kilometerbeschränkung von 1500 Km. Da Gesetzliche Bestimmungen nicht eingeschränkt oder umgangen werden dürfen, hat man in den ersten 6 Monaten (innerhalb der Beweislastumkehr) eine gute Grundlage derartige Mängel beim Händler beseitigen zu lassen.

    Da du aber von dir aus und auf deine Kosten die Spur vermessen lassen hast und dem Händler keine Möglichkeit gegeben hast den Mangel zu beheben obwohl er ein Recht dazu hat, wirst du auf diese Kosten leider sitzen bleiben. Du hättest zunächst eine Mängelrüge mit Frist zur Beseitigung des Mangels dem Händler aufzeigen müssen. Erst mit Ablauf der Frist (wichtig nur mit eindeutiger Fristsetzung) darf man den Mangel selbst beseitigen und die Kosten vom Händler als Mangelbeseitigungskosten (Schadensersatz) fordern. Vorraussetzung ist das du den Händler wirksam zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast. Deswegen immer Schriftlich mit Empfangsbestätigung.

    Obige Angaben beruhen auf meine Erfahrungen und Informationen die ich durch Anwälte selbst bekommen habe.

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