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Das es endet das liegt alleinig an Ford und deren Verhalten und Fahrzeugangebot zurzeit .
Ich kann dich vollkommen verstehen. Mir geht es genauso. Ich fahre schon seit 1975 ohne Unterbrechung Fahrzeuge von Ford, aber mein nächster wird wohl auch kein Ford mehr sein.
Wenn deiner Frau die Felgen wegen der Optik gut gefallen und sie deshalb keine anderen möchte, dann könntest du als Alternative dich Mal bei Zubehörfelgen umsehen, ob du da vom Design her welche findest, die deinen originalen ähnlich sind. Bei Zubehörfelgen kann man auch , abweichend von den CoC Papieren , andere Größen nehmen. Die haben meist ABE und sind nicht eintragungspflichtig.
Bei mir steht in den CoC Papieren, dass ich Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex Y brauche, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit mit 235 km/h eingetragen ist.
Fahre den 2.0 EcoBoost mit 240PS. Daher auf Nummer sicher besser an die CoC halten.
Das dürfte mit der Tragfähigkeit der Reifen zu tun haben. Die sinkt nämlich mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit oberhalb 210 km/h. Die Tragfähigkeit eines V-Reifens z.B. sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf 91 Prozent seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit.
Da gibt's eine sog. Lastabschlagstabelle für Geschwindigkeitsindex V.
Hast Du schon Mal unter das Auto geschaut, ob da nach betätigen der Wischwasserpumpe Wasser rausläuft. Ich hatte das gleiche Problem Mal bei meinem MK2. Da war ein Schlauch am Wischwasserbehälter/Pumpe ab.
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So top-aktuell sind die Kartenupdates leider auch nicht immer.
Als ich mir eine aktuelle SD-Navikarte für mein Sync2 besorgt hatte, war ein fast ein Jahr alter Kreisverkehr immer noch nicht "eingezeichnet".
Ich benutze jetzt nur noch Google Maps.
Aktueller geht's nicht. Als z.B. am 15. diesen Monats bei uns eine Straße wegen dem Bau einer Bahnunterführung gesperrt wurde, war das schon zeitgleich bei Google Maps in der Karte eingetragen.
Peter55 Das in meinem Link sind genau die Fahrzeuge
Ich glaube nicht, das dies die gleichen Fahrzeuge sind die ich meine. Laut Aussage meines FFH haben nur Händler auf diese sogenannten Remarketing-Fahrzeuge Zugriff. Das sind Fahrzeuge, die mit einem Rückkaufvertrag direkt von Ford an Vermieter, Leasingfirmen und andere Großabnehmer geliefert wurden und nach Vertragsende wieder zurück zu Ford gehen, aufbereitet werden und dann wieder in den Verkauf kommen.
Selbst bei der Neuwagengarantie muss man nicht zu Ford fahren. Der Service muss lediglich nach Herstellervorgaben erfolgen.
Das ist schon klar. Auch bei der A1 kann man in eine freie Werkstatt.
Der von mir genannte Berliner Händler hatte damals (2016) immer etliche MK5 Jahreswagen mit so ca. 20000 km auf Lager oder auch im Zulauf. Alle wurden mit 5 Jahren Garantie angeboten, immer zu sehr günstigen Preisen. Die 3 Jahre Anschlussgarantie war aber nicht die von Ford, auch nicht die A1, sondern die gab der Händler selbst, allerdings mit der Auflage, das die Inspektionen bei ihm durchgeführt werden müssen.
Wenn mich nicht alles täuscht, war das damals auch Thema hier im Forum.
Ich suche mir Fahrzeuge Deutschlandweit und vergleiche
Das habe ich auch gemacht, aber da ich einen guten FFH habe, hat er mir meinen Mondeo vom anderen Händler besorgt. Ich bin damals nach Heilbronn gefahren, habe mir das Auto angeschaut, für gut befunden und den Rest hat mein FFH erledigt. Der Händler ist einer der ganz Großen der Branche mit mehreren Marken und Niederlassungen in ganz Deutschland und verkauft auch an andere Händler.
Ich würde ein Auto nur von einem Händler kaufen, der max. eine Stunde Fahrt von mir entfernt ist. Im Garantiefall ( außerhalb der Herstellergarantie) musst Du dich dann an den weit entfernten Händler wenden.
Als ich mich damals nach einem MK5 umgesehen hatte, gab es auch einen Händler in Berlin, der sehr gute Preise hatte. Allerdings war die Anschlussgarantie nicht von Ford, nicht A1, sondern die gab der Händler und mit der Auflage, das die Inspektionen nur bei ihm gemacht werden dürfen. 1000km Fahrt für die Inspektion ist inakzeptabel.
In meinen Augen ist das Problem die geplante Einstellung der Produktion von Verbrenner. Das wird sich erst recht noch im Hinblick auf die Camping-Branche auswirken.
Ab 2035 dürfen keine PKW Neuwagen mit Verbrenner mehr zugelassen werden. Motorräder, Transporter, LKW usw sind erstmal nicht betroffen. Das ist von der EU beschlossen worden. Alle vorher zugelassenen Verbrenner dürfen dann noch weiterhin fahren und gebrauchte dürfen auch weiterhin noch zugelassen werden.
Der Verbrenner ist also noch lange nicht tot.
Hier noch eine interessante Sendung vom HR von 2019. Mit E-Auto und Wohnwagen ans Mittelmeer:
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Beim Mondeo muss man halt auch bedenken, wer die Hauptkunden waren, nämlich zu fast 90% die Vermieter und Leasinggesellschaften. Bei diesem Geschäft hat der Mondeo im eigenen Lager gegen S-Max, Kuga und Focus hohe Anteile eingebüßt. Ansonsten hat man, nach Aussage meines FFH, die meisten Marktanteile an Skoda verloren.
Die Nachfrage nach dem Mondeo wurde ja von Jahr zu Jahr immer schlechter. 2021 und 2022 zusammen wurden gerade Mal ca. 18.000 Mondeos neu verkauft, und das europaweit.
Vom Puma z.B. über 130.000 jährlich. Mit dem Kuga ist Ford, soviel ich weiß, z.Zt. sogar Marktführer in seinem Segment und ebenso bei den Transportern.
So wie es aussieht, wirft Ford in Europa alle Modelle aus dem Programm, mit denen sich nichts mehr verdienen lässt.