Danke für den Hinweis. Schwierig wird das Ganze dadurch, dass der FFH nicht der Händler ist, bei dem ich das Auto gekauft habe. Und der Händler bietet wie gesagt keinen eigenen Reparaturservice an. Somit wird der FFH natürlich selber wenig Interesse haben, sich mit dem Händler um die Bezahlung der anstehenden Rechnung zu streiten. Da sehe ich schon Ärger auf mich zukommen....
Du musst den Mangel bei dem Händler wo du das Fahrzeug gekauft hast bemängeln und ihn auffordern binnen einer Frist von zwei Wochen auf seine Kosten zu beseitigen. Es liegt im Verantwortungsbereich des Händlers wo er den Mangel reparieren lässt.