Garantiefall in der Garantiezeit beheben?!

  • Moinsen,

    hab da mal eine Frage zu einem Garantieanspruch:

    Hab heute morgen meinen Mondeo beim FFH abgestellt. Fehler im Antriebsstrang, Werkzeugschlüssel im Cockpit. Habe, und sollte ich mit der Meldung im laufenden Zustand abgeben.

    Nun sagte mir der Werkstattmeister, dass meine Garantie in einer Woche abläuft. Gut denke ich, dann bin ich ja rechtzeitig. Er daraufhin: Der Schaden muss auch bis zum Ablauf der Garantie behoben werden???:pouting_face:

    Das kann doch nur ein Witz sein, oder? Ich habe den Fehler innerhalb der Garantie angemeldet und dann das...der Fehler ist ja bekanntlich nicht unbedingt schnell zu finden!

    Habt Ihr so etwas schon einmal gehört oder Erfahrungen damit gemacht? Wenn es so wäre, dann müsste man ja sämtliche Garantieleistungen hinterfragen.

    Wäre echt dankbar für Infos. Danke und schönes WE,

    Matze

  • Das kann so nicht stimmen.

    Wenn er gerade ein volles Terminbuch hat dann kann es ja nicht dein Problem sein wenn er erst in 4 Wochen dafür Zeit hat.

    Du hast es jetzt gemeldet. Wenn er sofort an deinen Wagen gehen würde, dann könnte er es auch in der einen Woche schaffen.

    Also liegt es an Ihm und du kannst es nicht mehr beeinflussen. Brauchst du auch nicht, da es innerhalb der Garantie gemeldet wurde und ja sicherlich auch schriftlich festgehalten wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Leider ist der FFH in der Pflicht den Fall zeitnah VOR Ablauf der Garantie im internen System zu melden - sonst könnte Köln dir einen Strick draus drehen.

    Auch wenn es etwas blöd ist: Dränge ihn dazu den Fall umgehend entsprechend online zu melden. Dann ist es vorerst egal, ob der Fall weiterhin offen ist, wenn die Garantie ausläuft und wann der Schaden endgültig behoben wird.

    Meine Vermutung seines Verhaltens liegt gerade eher darin, dass er das etwas verschleppen möchte. Denn der Ablauf außerhalb der Garantie sieht für den FFH finanziell attraktiver aus, als innerhalb der Garantie :winking_face:

  • Geh mit einem Zeugen zum UFH (unfreundlicher Ford-Händler), dann kannst du beweisen, dass du den Fall gemeldet hast. Oder noch besser, lass es dir schriftlich bestätigen. Wenn der UFH es nicht weiter meldet, ist das sein Problem.

    Wie lange er für die Abarbeitung hingegen braucht, ist uninteressant. Zumindest für dich, ob er anders abrechnen kann, weiss ich nicht, ist für dich aber auch irrelevant.

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