Hallo Leute,
beim Kauf meines Mondeo war eine "Garantieverlängerung" oder sowas dabei. Ich dachte, dass das ja gar keine schlechte Sache ist - wenn dann was innerhalb von 5 Jahren kaputt geht, übernimmt Ford die Kosten.
Tja - damit diese Garantie nicht erlischt, wollen die jetzt aber, dass ich jedes Jahr zur Inspektion gehe und alleine schon die erste Inspektion hat 480 Euro gekostet. Der Meister sagte schon fast frech "Ja, das war aber auch nur die erste"... für die folgenden Jahre erwarte ich noch höhere Kosten
Jetzt macht ja ATU Werbung damit, dass man für diese 'Herstellergarantie' gar nicht zum Hersteller muss, sondern die auch berechtigt sind, ins Scheckheft einzutragen. Was meint ihr: Geht das wohl auch bei meiner Garantieinspektion? Ist der Passus im Kaufvertrag "muss bei Ford gemacht werden" vielleicht rechtswidrig?
Haben wir hier zufälligerweise Anwälte oder Werkstattmitarbeiter im Forum, die dazu etwas wissen könnten?
Ich habe keine Lust, mehr für die Inspektionen zahlen zu müssen, als ein *eventueller* Schaden im Garantiefall wert ist