contentpass

Auf unserer Website bieten wir Ihnen einen Service zum werbe- und tracking-freien Zugang an. Dieser Service nennt sich contentpass und ist ein Angebot der Content Pass GmbH, Wolfswerder 58, 14532 Kleinmachnow, Deutschland. Beim Abschluss des Service wird contentpass Ihr Vertragspartner. Weitere Informationen zu diesem Service finden Sie auf contentpass.net.

 

Um Ihnen diesen Service auf unserer Webseite anzuzeigen und damit anbieten können, verarbeitet contentpass, in unserem Auftrag, zu Beginn Ihres Webseitenaufrufs Ihre IP-Adresse. Für die Registrierung sowie die Vertragsabwicklung des contentpass und die damit einhergehende Datenverarbeitung ist contentpass Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO. Wir sind ausschließlich Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer IP-Adresse. Für weitere Informationen bezüglich der Datenverarbeitung bei contentpass, lesen Sie bitte die dortigen Datenschutzhinweise.

 

Grundlage für die Datenverarbeitung der IP-Adresse, im Rahmen unserer Auftragsverarbeitung mit contentpass, ist unser berechtigtes Interesse Ihnen die Möglichkeit zu bieten, unsere Webseite werbe- und tracking-frei aufrufen zu können und Ihr Interesse an der Nutzung unserer Webseite praktisch ohne Werbung und Tracking [Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f.) DS-GVO]. Zudem erfüllen wir hiermit die rechtliche Verpflichtung, eine rechtskonforme Zustimmung in einwilligungsbedürftige Datenverarbeitungen einzuholen [Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO].

 

Sie können sich hier in Ihren contentpass Account einloggen, und sich hier für contentpass anmelden.

 

 

NUTZUNGSBASIERTE ONLINE-WERBUNG MIT DRITTANBIETERN

 

Um Werbung, relevant und auf aktuelle Interessen zugeschnitten, bereitstellen zu können, wird auf Basis des Webseiten-Besuchs und dem Surfverhalten versucht, Rückschlüsse auf aktuelle Interessen abzuleiten. Mit dieser Art von Diensten kann diese Website Nutzerdaten für die Kommunikation von Werbung in Form von Bannern und anderen Marketingmethoden – möglicherweise auf der Basis der Interessen des Nutzers – verwenden. Zum Zweck der Wiederansprache (Retargeting, Remarketing) von Webseitenbesuchern als auch zum Zweck der Erfolgs-Messungen werden Cookies von Drittanbietern (sog. Third-Party-Cookies) genutzt und ggf. Nutzungsprofile unter einem Pseudonym angelegt. Diese können für Werbung und Monitoring ausgewertet werden. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.

 

Werbe-Cookies werden zum Beispiel zu folgenden Zwecken eingesetzt:

  • Speichern Ihrer Webseiten-Besuche zum Ermitteln Ihrer Interessen
  • Prüfen, ob Sie auf eine Werbeanzeige geklickt haben
  • Überwachen der Anzahl der Besucher, die auf eine Werbeanzeige klicken
  • Nutzen von Drittanbieterdiensten zur Anzeige von Werbung, die auf Ihre Bedürfnisse, Interessen oder Vorlieben zugeschnitten ist
  • Bestimmen, welche Werbung und Werbemittel für uns effizient sind
  • Anzeigen von Werbung zu Produkten, auf die Sie zuvor geklickt oder die Sie zuvor gesucht haben
  • Messung der Anzahl von gezeigter Werbung, um nicht immer die gleichen Anzeigen zu präsentieren
  • Anzeigen weiterer interessanter Werbeanzeigen auf Grundlage Ihrer Nutzung unserer Webseiten
  • Auswerten, auf welche Werbeanzeigen Sie geklickt haben, bevor Sie Produkte kaufen
  • Anzahl der Bestellungen, die aufgrund von Werbung erfolgen, sowie deren monetärer Wert

     

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Dienste, diese sind bei ihnen über das Consent-Management-Tool einsehbar

Zusätzlich zu jeder Ausschlussoption (oder Opt-out-Option), die von den aufgeführten Diensten angeboten wird, kann der Nutzer die Verwendung von Cookies durch dritte Dienste ausschließen. Anpassungen der Zustimmungen können im Consent-Managment-Tool konfiguriert werden:

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu Werbezwecken wird auf die Einwilligungserklärung des Users gestützt, die dieser bei dem Aufruf der Webseite abgegeben hat (soweit keine Einwilligungserklärung abgegeben wurde, findet die entsprechende Datenverarbeitung nicht statt; gleiches gilt, wenn die Einwilligungserklärung wiederrufen wird). Für den Widerruf der Einwilligungserklärung verweisen wir auf die Einstellungsmöglichkeiten im Consent Management Tool.

Die Einwilligung bezieht sich nach dem IAB TCF2 auf folgende Datenverarbeitungszwecke (siehe auch die Tabelle der Datenverarbeitungszwecke unter https://iabeurope.eu/iab-europ…nsent-framework-policies/

  • Für alle Verarbeitungszwecke ist die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät des Nutzers und/oder das Abrufen von Informationen aus einem Endgerät des Nutzers notwendig. (Purpose 1 nach IAB TCF 2.0)
    • Informationen wie z. B. Cookies und Geräte-Kennungen zu den dem Nutzer angezeigten Verarbeitungszwecken auf dem Gerät speichern und abrufen

Dieser Verarbeitungszweck ist nur mit expliziter Zustimmung des Users einzuholen. Ohne Zustimmung hierzu finden keine Code-Aufrufe Dritter über Traffective-Werbeservices statt – unabhängig davon, welche Rechtsgrundlage für weitere Purposes entsprechende Vendoren zu Grunde legen!

  • Auswahl einfacher Anzeigen (Purpose 2 nach IAB TCF 2.0)
    • Echtzeit-Informationen über den Kontext, in dem die Anzeige dargestellt wird, verwenden, einschließlich Informationen über das inhaltliche Umfeld sowie das verwendete Gerät, wie z. B. Gerätetyp und -funktionen, Browser-Kennung, URL, IP-Adresse;
    • die ungefähren Standortdaten eines Nutzers verwenden;
    • die Häufigkeit der Anzeige-Einblendungen steuern
    • die Reihenfolge der Anzeige-Einblendungen steuern;
    • verhindern, dass eine Anzeige in einem ungeeigneten redaktionellen Umfeld (brand-unsafe) eingeblendet wird
  • Für die Auswahl einfacher Anzeigen können Vendoren:
  • Ein personalisiertes Anzeigen-Profil erstellen (Purpose 3 nach IAB TCF 2.0)
    • Informationen über einen Nutzer sammeln, einschließlich dessen Aktivitäten, Interessen, den Besuchen auf Webseiten oder der Verwendung von Anwendungen, demographischen Informationen oder Standorts, um ein Nutzer-Profil für die Personalisierung von Inhalten zu erstellen oder zu bearbeiten.
  • Um ein personalisiertes Anzeigen-Profil zu erstellen, können Vendoren:
  • Personalisierte Anzeigen auswählen (Purpose 4 nach IAB TCF 2.0)
    • Personalisierte Anzeigen, basierend auf einem Nutzer-Profil oder anderen historischen Nutzungsdaten, einschließlich der früheren Aktivitäten, der Interessen, den Besuchen auf Webseiten oder der Verwendung von Anwendungen, des Standorts oder demografischen Informationen, auswählen.
  • Für die Auswahl personalisierter Anzeigen können Vendoren:
  • Ein Personalisiertes Inhalts-Profil erstellen (Purpose 5 nach IAB TCF 2.0)
    • Informationen über einen Nutzer sammeln, einschließlich dessen Aktivitäten, Interessen, Besuchen auf Webseiten oder der Verwendung von Anwendungen, demographischen Informationen oder Standorts, um ein Nutzer-Profil für die Personalisierung von Inhalten zu erstellen oder zu bearbeiten.
  • Um ein personalisiertes Inhalts-Profil zu erstellen, können Vendoren:
  • Personalisierte Inhalte auswählen (Purpose 6 nach IAB TCF 2.0)
    • Personalisierte Inhalte, basierend auf einem Nutzer-Profil oder anderen historischen Nutzungsdaten, einschließlich der früheren Aktivitäten, der Interessen, den Besuchen auf Webseiten oder der Verwendung von Anwendungen, des Standorts oder demografischen Informationen, auswählen.
  • Um personalisierte Inhalte auszuwählen, können Vendoren:
  • Anzeigen-Leistung messen (Purpose 7 nach IAB TCF 2.0)
    • messen, ob und wie Anzeigen bei einem Nutzer eingeblendet wurden und wie dieser mit ihnen interagiert hat;
    • Berichte über Anzeigen, einschließlich ihrer Wirksamkeit und Leistung, bereitstellen;
    • Berichte über die Interaktion von Nutzern mit Anzeigen bereitstellen, und zwar anhand von Daten, die im Laufe der Interaktion des Nutzers mit dieser Anzeige gemessen wurden;
    • Berichte für Dienstanbieter über die Anzeigen, die auf ihren Diensten eingeblendet werden, bereitstellen;
    • messen, ob eine Anzeige in einem ungeeigneten redaktionellen Umfeld (brand-unsafe) eingeblendet wird;
    • den Prozentsatz bestimmen, zu welchem die Anzeige hätte wahrgenommen werden können, einschließlich der Dauer (Werbewahrnehmungschance).
  • Um die Anzeigen-Leistung zu messen, können Vendoren:
  • Inhalte-Leistung messen (Purpose 8 nach IAB TCF 2.0)
    • messen und darüber berichten, wie Inhalte an Nutzer ausgeliefert wurden und wie diese mit ihnen interagiert haben;
    • Berichte über direkt messbare oder bereits bekannte Informationen von Nutzern, die mit den Inhalten interagiert haben, bereitstellen
  • Um die Leistung von Inhalten zu messen, können Vendoren:
  • Marktforschung einsetzen, um Erkenntnisse über Zielgruppen zu gewinnen (Purpose 9 nach IAB TCF 2.0)
    • aggregierte Berichte für Werbetreibende oder deren Repräsentanten über die Zielgruppen, die durch ihre Anzeigen erreicht werden, und welche auf der Grundlage von Befragungspanels oder ähnlichen Verfahren gewonnen wurden, bereitstellen;
    • aggregierte Berichte für Diensteanbieter über die Zielgruppen, die durch die Inhalte und/oder Anzeigen auf ihren Diensten erreicht wurden bzw. mit diesen interagiert haben, und welche über Befragungspanels oder ähnliche Verfahren ermittelt wurden, bereitstellen;
    • für Zwecke der Marktforschung Offline-Daten zu einem Online-Benutzer zuordnen, um Erkenntnisse über Zielgruppen zu gewinnen, soweit Anbieter erklärt haben, Offline-Datenquellen abzugleichen und zusammenzuführen (Weitere Verarbeitungsmöglichkeit 1).



      Anbieter können nicht:
    • die Leistung und Wirksamkeit von Anzeigen, die einem bestimmten Nutzer eingeblendet wurden oder mit denen dieser interagiert hat, messen, ohne eine eigene Rechtsgrundlage für die Messung der Anzeigen-Leistung zu haben;
    • messen, welche Inhalte für einen bestimmten Nutzer geliefert wurden und wie dieser mit ihnen interagiert hat, ohne eine eigene Rechtsgrundlage für die Messung der Inhalte-Leistung zu haben
  • Beim Einsatz von Marktforschung zur Gewinnung von Erkenntnissen über Zielgruppen können Anbieter:
  • Produkte entwickeln und verbessern (Purpose 10 nach IAB TCF 2.0)
    • Informationen verwenden, um ihre bestehenden Produkte durch neue Funktionen zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln;
    • neue Rechenmodelle und Algorithmen mit Hilfe maschinellen Lernens erstellen.
  • Um Produkte zu entwickeln und zu verbessern, können Anbieter:

     

Diese Kategorien von Datenverarbeitungszwecken werden in der hier wiedergegebenen Formulierung durch die Regeln des IAB TCF2 vorgegeben. Die Datenverarbeitungstätigkeiten und Datenverarbeitungszwecke werden bei Aufruf des Reiters „Partner“ im Consent Management Tool jeweils noch detaillierter erläutert, inkl. der Speicherdauer. Diese Datenverarbeitungen zu den oben genannten Zwecken stützen einige Vendoren auf das berechtigte Interesse gemäß Art 6 Abs. 1 DSGVO (sollte berechtigtes Interesse nicht von Ihnen deaktiviert worden sein). Das Interesse der Vendoren besteht darin, Werbung auszuliefern, die Leistung von Anzeigen und Inhalten zu messen und ihre Produkte zu verbessern und weiterzuentwickeln. Dem User wird hierfür die Möglichkeit des Opt-Outs direkt im Consent-Dialog ermöglicht.

  • Manche der im Consent-Management-Tool aufgeführten Dienste übermitteln Daten in die USA. Soweit dies der Fall ist, erfolgt die Übermittlung ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung erteilen Sie durch entsprechende Auswahl im Consent-Management-Tool, das Ihnen beim Aufruf unsere Seite angezeigt wird.
  • Für Datentransfers in die USA liegt kein Angemessenheitsbeschluss der EU vor, auch verarbeitet der Anbieter die Daten nicht nach durch die EU-Kommission genehmigte Standarddatenschutzklauseln. Dies bedeutet, dass Daten, die an diese Anbieter übermittelt werden, nicht nach dem Standard der DSGVO geschützt werden. Der Anbieter unterliegt dem Recht der USA und ist daher ggf. verpflichtet, Daten bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen, an Geheimdienste herauszugeben. Risiken für die Betroffenen bestehen insbesondere durch die erschwerte Rechtsdurchsetzung, die fehlende Kontrolle bei Weiterverarbeitung oder Weitergabe der Daten und den oben geschilderten Zugriff staatlicher Stellen. Außerdem können sprachliche Barrieren die Rechtsdurchsetzung behindern.
  • NUR BEI VERWENDUNG DES TRAFFECTIVE CONSENT MANAGEMENT TOOLS: